Deutsche Weinkultur ist Immaterielles Kulturerbe

wurde am 19.3.2021 von der Kulturministerkonferenz aufgenommen

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Weinlese in Wiltingen an der Saar. Foto: Ralf Kaiser / Moselwein e.V.' wurde am 19.3.2021 von der Kulturministerkonferenz aufgenommen
Die „Weinkultur in Deutschland“ wurde am 19.03.2021 von der Kulturministerkonferenz auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dies erfolgte aufgrund eines Antrags, der von der Deutschen Weinakademie (DWA) im Oktober 2019 beim zuständigen Sekretariat für das Kulturerbe in Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingereicht wurde. Nebenbei: Die Kulturministerkonferenz wurde vor ca. zwei Jahren unter dem Dach der Kultusministerkonferenz eingerichtet.
 
Das Expertenkomitee würdigt damit die Weinkultur in Deutschland als offene, lebendige und wandlungsfähige Traditionspflege, die gesellschaftlich stark verankert ist. In der Begründung wird hervorgehoben, dass die Weinkultur in Deutschland soziale, handwerkliche, kulturlandschaftliche und sprachliche Aspekte sowie zahlreiche Feste und Bräuche beinhaltet. Dazu gehört auch, dass insbesondere in den Weinanbauregionen die Weinkultur den Lebensrhythmus vieler Menschen prägt mit oftmals lokaler identitätsstiftender Wirkung.

Kulturerbe

Der Begriff "Kulturerbe" - nicht zu verwechseln mit „Welterbe“, was mehr Baudenkmäler, Museen und Sammlungen,  künstlerische Meisterleistungen wie auch Naturdenkmäler umfasst - hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt und erweitert. Kulturerbe umfasst insbesondere lebendige kulturelle Ausdrucksformen. Diese werden als „Immaterielles Kulturerbe“ bezeichnet. Nach dem 2003 verabschiedeten UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (178 Mitgliedsstaaten) zählen hierzu:

  • Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen

  • Darstellende Künste

  • Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste sowie Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation

  • Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum

  • Traditionelle Handwerkstechniken

Ein Immaterielles Kulturerbe wird von menschlichem Wissen und Können getragen. Es ist Ausdruck von Kreativität, vermittelt Kontinuität und Identität, prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten.

Die deutsche Liste "Immaterielles Kulturerbe"

Im bundesweiten deutschen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es aktuell 126 Einträge. Dazu zählen zum Beispiel das Buchbinderhandwerk, das Choralsingen, die Passionsspiele in Oberammergau, handwerkliches Bierbrauen oder die ostfriesische Teekultur. Nach den Kriterien des genannten UNESCO-Übereinkommens entscheiden die Mitgliedstaaten zunächst auf nationaler Ebene, wer in die Liste Immaterielles Kulturerbe aufgenommen wird. Von den dortigen Gremien kann dann die Aufnahme in die internationale UNESCO Liste betrieben werden.

Die internationale UNESCO Liste "Immaterielles Kulturerbe"

Weltweit gibt es über 580 Beiträge aus 131 Ländern als Immaterielles Kulturerbe auf der UNESCO Liste, wozu beispielsweise der Geigenbau im italienischen Cremona, die kubanische Rumba, der Pinisi-Bootsbau in Indonesien oder das traditionelle System der Wasserrichter in Peru gehören. Fünf Kulturerbe aus Deutschland haben es bislang auf die internationale UNESCO Liste gebracht: Das Bauhüttenwesen, der Blaudruck, der Orgelbau und Orgelmusik, die Falknerei sowie die Genossenschaftsidee. Das deutsch-dänische Minderheitenmodell ist nominiert.

Das UNESCO Welterbe

Dazu zählen zum Beispiel das Pyramidenfeld von Giseh, das Great Barrier Reef in Australien oder Venedig und seine Lagune. In Deutschland gibt es aktuell 46 Welterbe Stätten, wie das Wattenmeer, das Mittelrheintal, der Naumburger Dom, die Völklinger Hütte oder die Wartburg.

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission; Deutsche Weinakademie


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