Deutsche Weinkultur ist Immaterielles Kulturerbe
wurde am 19.3.2021 von der Kulturministerkonferenz aufgenommen
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Der Begriff "Kulturerbe" - nicht zu verwechseln mit „Welterbe“, was mehr Baudenkmäler, Museen und Sammlungen, künstlerische Meisterleistungen wie auch Naturdenkmäler umfasst - hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt und erweitert. Kulturerbe umfasst insbesondere lebendige kulturelle Ausdrucksformen. Diese werden als „Immaterielles Kulturerbe“ bezeichnet. Nach dem 2003 verabschiedeten UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (178 Mitgliedsstaaten) zählen hierzu:
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Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen
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Darstellende Künste
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Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste sowie Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation
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Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
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Traditionelle Handwerkstechniken
Die deutsche Liste "Immaterielles Kulturerbe"
Die internationale UNESCO Liste "Immaterielles Kulturerbe"
Weltweit gibt es über 580 Beiträge aus 131 Ländern als Immaterielles Kulturerbe auf der UNESCO Liste, wozu beispielsweise der Geigenbau im italienischen Cremona, die kubanische Rumba, der Pinisi-Bootsbau in Indonesien oder das traditionelle System der Wasserrichter in Peru gehören. Fünf Kulturerbe aus Deutschland haben es bislang auf die internationale UNESCO Liste gebracht: Das Bauhüttenwesen, der Blaudruck, der Orgelbau und Orgelmusik, die Falknerei sowie die Genossenschaftsidee. Das deutsch-dänische Minderheitenmodell ist nominiert.
Das UNESCO Welterbe
Dazu zählen zum Beispiel das Pyramidenfeld von Giseh, das Great Barrier Reef in Australien oder Venedig und seine Lagune. In Deutschland gibt es aktuell 46 Welterbe Stätten, wie das Wattenmeer, das Mittelrheintal, der Naumburger Dom, die Völklinger Hütte oder die Wartburg.
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission; Deutsche Weinakademie