Grundsätzlich ist es auch während des Anbaustopps möglich neue Weinberge für den Qualitätsweinbau zu erstellen wo bisher noch kein Wein war. Das Weinwirtschaftsgesetz lässt hierfür genügend Spieraum.
Die Tatsache, dass in den Steillagen Weine mit eigenem Charakter wachsen ist unumstritten. Allerdings muss der Winzer von den Erlösen aus den Steillagen auch existieren können. Das ist bisher nur bei wenigen Betrieben der Fall.
Sollte es nicht gelingen, die bisherigen zugelassenen Qualtitätsweinflächen beim Verbraucher gebührend herauszustellen, wird die Produktion von Trauben in arbeitsaufwändigen Lagen nicht mehr rentabel sein. Winzer werden diese Weinberge meiden und brach liegen lassen. Unserer Kulturlandschaft, wie wir sie heute kennen, wird sich verändern.
Nach derzeitigem Stand ist es gewollt mit geringem Arbeitsaufwandauf auf tiefgründigen Ackerflächen billig Weine zu erzeugen.
Bleibt nur zu hoffen, dass wir genügend Menschen zum Wein trinken animieren um diese anstehende Weinflut zu bewältigen. Ansonsten fällt unseren Volksvertretern sicher wieder etwas Passendes dazu ein.